Entspannt von A nach B. Sie rufen uns an und wir fahren Sie zu Ihrem Wunschort.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Urlaub schon bei der Abreise beginnt und erst wieder vor ihrer Haustür endet.
Sie wollen bequem mit einer Gruppe verreisen? Sprechen Sie uns an!
Für alle Kassen und Berufsgenossenschaften.
Stressfrei zur Schule und wieder nach Hause!
Auch mit mehreren Personen entspannt von A nach B!
Auszug aus der Taxitarifverordnung des Landkreis Meißen
Grundpreis: | 4,50 € (für alle Tarifstufen) |
Anfahrt je km: | Außerhalb des Betriebssitzortes - 1,20 € |
Kilometerpreis: |
werktags 6 - 22 Uhr 1. - 3. km - 2,50 € ab 4. - 2,20 € andere Zeiten - 3,00 € |
Wartezeit: | je Stunde - 35,00 € |
Zuschläge: | Großraumtaxi - 5,00 € je Tier 2,50 € (max. 5,00 €) |
Grundlage für den angewendeten Taxitarif bildet das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
In der Taxitarifverordnung des Landkreises Meißen sind die Beförderungsentgelte und -bedingungen zur Personenbeförderung geregelt.
Hier gibt es die komplette Rechtsverordnung des Landkreises Meißen als PDF.
Das Unternehmen Taxi-Schmidt wurde am 01.12.1955 durch Alfred Schmidt gegründet. Ab dem 01.01.1978 übernahm seine Tochter Regina Schmidt das Unternehmen. Aushilfsweise arbeitete ihr Bruder Tobias Schmidt seit 1981 mit. 2001 stieß auch ihr Sohn Peter Schmidt mit dazu. Peter Schmidt beendete seine Lehre bei der Firma Autohaus Widmann in Meißen als Bürokaufmann im Jahr 2003 und arbeitete mehrere Jahre dort. Seit dem Jahr 2010 stieg er als Taxifahrer im Unternehmen ein und übernahm den Betrieb am 01.01.2015 mit 2 Mitarbeitern.
Die lange Tradition und Erfahrung des Taxiunternehmens sind Garanten für Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Sicherheit im Personentransport – zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Uns stehen zur Verfügung:
Freundlich? Motiviert? Rücksichtsvoll?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Tel: 035208/4751
Dresdner Str. 20
01471 Radeburg
Mail: info@companytaxi-radeburg.de
Überwiegend familienfreundliche Arbeitszeiten!
*Personenbeförderungsschein keine Voraussetzung für Bewerbungen!
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